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AGB für die Vermittlung von Stadtführungen
AGB Stadtführungen 2024.pdf
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AGB für Programme und Pauschalen
AGB Programme und Pauschalen 2024.pdf
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AGB für Kneipentouren
AGB Kneipentouren 2024.pdf
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermittlung von Stadtführungen

 

Stadtführung Lüneburg vermittelt Stadtführungen an Einzelgäste und an Gruppen. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Kunden einerseits und dem Stadtführer andererseits. Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen diesen beiden Parteien gemäß den nachfolgenden Punkten.

 

1. Preise gelten laut Angebotsbroschüre bzw. Internetseite www.stadtfuehrung-lueneburg.de, Irrtümer vorbehalten. Zu bezahlen sind grundsätzlich alle bestellten und schriftlich bestätigten Leistungen.

 

2. Bei Stadtführungen, die ausschließlich zu Fuß vorgenommen werden, beträgt die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe 25 Personen.

 

3. Der vermittelte Stadtführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung einzuhalten. Nach Ablauf von 30 Minuten steht es ihm frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht gekommen zu betrachten.

 

4. Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste muss zwischen diesen und dem Stadtführer vereinbart werden, ob die Führung entsprechend verkürzt oder die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. Dann berechnet sich das Honorar nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch der Gruppe ist der komplette, vorher schriftlich vereinbarte Preis fällig.

 

5. Die Stornierung/Kündigung von bestellten Stadtführungen/Radtouren ist bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich. Danach wird eine Ausfallgebühr von 100% des Vertragsgesamtpreises erhoben. Erscheint eine Gruppe ohne Abmeldung nicht zum schriftlich bestätigten Termin werden ebenfalls 100% des vereinbarten Preises fällig. Die Stornierung ist per E-Mail (info@stadtfuehrung-lueneburg.de) oder per Telefon während der Dienstzeit möglich.

 

6. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird das Führungshonorar bar gegen Quittung, spätestens am Ende der Führung, an den vermittelten Stadtführer bezahlt. Die Bezahlung kann auf Wunsch auch über Rechnung erfolgen. 

 

7. Zur Abwehr von Gefahren, die sich aufgrund ungünstiger Witterungs- oder Wegebedingungen ergeben können, kann der Stadtführer nach eigenem Ermessen von der ursprünglich vereinbarten Route abweichen. Ein Erstattungsanspruch des Kunden entsteht hieraus nicht.

 

8. Stadtführung Lüneburg haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder eines seiner Erfüllungsgehilfen, soweit diese nicht selbst Leistungsträger sind. Bei Erfüllungsgehilfen als Leistungsträger ist jegliche Haftung der Stadtführung Lüneburg ausgeschlossen.

 

9. Der Besteller einer Stadtführung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er von diesen Bedingungen erst nach der Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Durchführung von Programmen und Pauschalen

 

Stadtführung Lüneburg führt Programme und Pauschalen für Einzelgäste und Gruppen durch. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen der Stadtführung Lüneburg und dem Kunden. Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen diesen beiden Parteien gemäß den nachfolgenden Punkten:

 

1. Preise gelten laut Angebotsbroschüre bzw. Internetseite www.stadtfuehrungen-lueneburg.de, Irrtümer vorbehalten. Zu bezahlen sind grundsätzlich alle bestellten und schriftlich bestätigten Leistungen.


2. Der Stadtführer, der von der Stadtführung Lüneburg mit der Durchführung der Tour beauftragt wird, ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung einzuhalten. Nach Ablauf von 30 Minuten wird die Gruppe als nicht gekommen betrachtet.

3. Bei einer Verspätung ab 15 Minuten wird die gebuchte Tour in verkürzter Form zum ursprünglich vereinbarten Preis durchgeführt. Dabei wird gegebenenfalls auf Verkostungsstationen verzichtet.

4. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Tour auf Wunsch der Gruppe ist der komplette, vorher schriftlich vereinbarte Preis fällig.

5. Für die Stornierung/Kündigung von bestellten Pauschalangeboten und Programmen gelten folgende Fristen und Gebühren:


- bei Absagen wird generell eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 50,00 Euro erhoben
- bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25% des Vertragsgesamtpreises
- bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Vertragsgesamtpreises
- am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen: 100% des Vertragsgesamtpreises


Die Stornierung ist per E-Mail (info@stadtfuehrung-lueneburg.de) oder per Telefon während der Geschäftszeiten möglich.
Die genaue Teilnehmerzahl wird der Stadtführung Lüneburg durch den Kunden bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt. Diese Teilnehmerzahl gilt dann als verbindlich.

6. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird das Führungshonorar bar gegen Quittung, spätestens am Ende der Führung, an den Gästeführer bezahlt. Die Bezahlung kann auf Wunsch auch über Rechnung erfolgen.

7. Zur Abwehr von Gefahren, die sich aufgrund ungünstiger Witterungs- oder Wegebedingungen ergeben können, kann der Gästeführer nach eigenem Ermessen von der ursprünglich vereinbarten Route abweichen. Ein Erstattungsanspruch des Kunden entsteht hieraus nicht.

8. Stadtführung Lüneburg haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder eines seiner Erfüllungsgehilfen, soweit diese nicht selbst Leistungsträger sind. Bei Erfüllungsgehilfen als Leistungsträger ist jegliche Haftung der Stadtführung Lüneburg ausgeschlossen.

9. Der Besteller eines Pauschalangebots erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er von diesen Bedingungen erst nach der Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Durchführung von Kneipentouren

 

Stadtführung Lüneburg führt Programme und Pauschalen für Einzelgäste und Gruppen durch. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen der Stadtführung Lüneburg und dem Kunden. Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen diesen beiden Parteien gemäß den nachfolgenden Punkten:

 

1. Preise gelten laut Angebotsbroschüre bzw. Internetseite www.stadtfuehrungen-lueneburg.de, Irrtümer vorbehalten. Zu bezahlen sind grundsätzlich alle bestellten und schriftlich bestätigten Leistungen.

 

2. Der Stadtführer, der von der Stadtführung Lüneburg mit der Durchführung der Tour beauftragt wird, ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung einzuhalten. Nach Ablauf von 30 Minuten wird die Gruppe als nicht gekommen betrachtet.

 

3. Bei einer Verspätung ab 15 Minuten wird die gebuchte Tour in verkürzter Form zum ursprünglich vereinbarten Preis durchgeführt. Dabei wird gegebenenfalls auf Verkostungsstationen verzichtet.

 

4. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Tour auf Wunsch der Gruppe ist der komplette, vorherschriftlich vereinbarte Preis fällig.

 

5. Für die Stornierung/Kündigung von bestellten Pauschalangeboten und Programmen gelten folgende Fristen und Gebühren:

 

- bei Absagen wird generell eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 50,00 Euro erhoben

- bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25% des Vertragsgesamtpreises

- bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Vertragsgesamtpreises

- am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen: 100% des Vertragsgesamtpreises

 

Die Stornierung ist per E-Mail (info@stadtfuehrung-lueneburg.de) oder per Telefon (04131 / 89 806 89) während der Geschäftszeiten möglich. Die genaue Teilnehmerzahl wird der Stadtführung Lüneburg durch den Kunden bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt. Diese Teilnehmerzahl gilt dann als verbindlich.

 

6. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird das Führungshonorar bar gegen Quittung, spätestens am Ende der Führung, an den Gästeführer bezahlt. Die Bezahlung kann auf Wunsch auch über Rechnung erfolgen.

 

7. Zur Abwehr von Gefahren, die sich aufgrund ungünstiger Witterungs- oder Wegebedingungen ergeben können, kann der Gästeführer nach eigenem Ermessen von der ursprünglich vereinbarten Route abweichen. Ein Erstattungsanspruch des Kunden entsteht hieraus nicht.

 

8. Die Teilnahme an der Veranstaltung oder Aktivität erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden und/oder Teilnehmers. Stadtführung Lüneburg haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder eines seiner Erfüllungsgehilfen, soweit diese nicht selbst Leistungsträger sind. Bei Erfüllungsgehilfen als Leistungsträger ist jegliche Haftung der Firma Stadtführung Lüneburg ausgeschlossen.

 

9. Bei Störungen des Führungsablaufs oder Beeinträchtigung der Ordnung seitens der Teilnehmenden während einer Kneipentour, behält sich die durchführende Person vor, die betreffenden Teilnehmer/innen von der besuchten Veranstaltung auszuschließen. Eine Ermäßigung des Vertragsgesamtpreises ist ausgeschlossen. 

10. Der Besteller eines Pauschalangebots erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er von diesen Bedingungen erst nach der Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.

Stand: 01.05.2024

 

Stadtführung Lüneburg

- Sinikka Jungenkrüger -

Am Springintgut 29

21339 Lüneburg

Tel.: 04131 / 89 806 89

Fax: 04131 / 89 806 87

 

info@stadtfuehrung-lueneburg.de

www.stadtfuehrung-lueneburg.de